Ausgleichsfonds

Finanzierung von Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen

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Mit dem Ziel, eine Benachteiligung ausbildender Krankenhäuser im Wettbewerb mit nicht ausbildenden Krankenhäusern zu vermeiden, vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen in Bayern und der Landesausschuss Bayern der privaten Krankenversicherung gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, auf der Grundlage des § 17 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), erstmals für 2006 einen Ausgleichfonds.

Der Ausgleichfonds wird von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft errichtet und verwaltet.

Über diesen Ausgleichfonds sind die Kosten der in § 2 Nr. 1 a KHG genannten Ausbildungsstätten und die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen zu finanzieren, soweit diese Kosten pflegesatzfähig und nicht nach anderen Vorschriften aufzubringen sind.

Die voraussichtlichen Ausbildungsbudgets der ausbildenden Krankenhäuser bilden grundsätzlich die Höhe des Ausgleichfonds.

Dieser wird über einen auf Landesebene vereinbarten Ausbildungszuschlag finanziert, den alle Krankenhäuser in Bayern erheben und an den Ausgleichfonds abführen.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft zahlt dann aus dem Ausgleichfonds an die ausbildenden Krankenhäuser deren eingerechnetes Ausbildungsbudget in monatlichen Raten aus.

Eine Grafik soll Ihnen die Systematik des Ausgleichsfonds aufzeigen; sie können Sie mit einem Klick hier öffnen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Informationen zum Ausgleichsfonds zur Finanzierung von Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen: