Satzung

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft ist der Verband der Krankenhausträger in Bayern. Sie vereinigt Rechtsträger und Verbände von Rechtsträgern der bayerischen Krankenhäuser und ist Mitglied der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Krankenhäuser im Sinne der Satzung sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. 

Der Bayerischen Krankenhausgesellschaft obliegt im Zusammenwirken mit allen Institutionen des Gesundheitswesens die Förderung des Krankenhauswesens im Freistaat Bayern. Im Interesse der Volksgesundheit will sie die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser erhalten und steigern und alle am Krankenhaus tätigen Kräfte zur Mitarbeit heranziehen. 

Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. 

Die ausführliche Satzung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft steht hier online zum Download zur Verfügung.