Gesundheitszentrum Krankenhaus

Krankenhäuser bieten Gesundheitsversorgung aus einer Hand. Bei der stationären Behandlung sind sie als Erbringer sämtlicher Gesundheitsleistungen für die ganzheitliche Betreuung ihrer Patient:innen verantwortlich. Neben der stationären und teilstationären Behandlung gehören zusätzlich ambulante Angebote zum Leistungsspektrum der Krankenhäuser.

Krankenhäuser sind berechtigt, Operationen auch ambulant durchzuführen. Ein Katalog ambulant durchführbarer Operationen benennt die Eingriffe, bei denen auch eine ambulante Operation möglich ist. Ob die Behandlung ambulant oder stationär erfolgt, wird in jedem Einzelfall besonders geprüft. Ein Wechsel von der ambulanten in die stationäre Behandlung kann bei Problem- oder Risikofällen ohne Zeitverzögerung erfolgen. Nach einem ambulanten Eingriff können die Patient:innen das Krankenhaus am selben Tag wieder verlassen.

Darüber hinaus können Krankenhäuser – ggf. nach gesonderter Zulassung – weitere Angebote bereithalten: Über Ermächtigungen oder als Träger von medizinischen Versorgungszentren nehmen sie an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Krankenhäuser gewährleisten die ambulante und stationäre Notfallversorgung und die Versorgung nach Arbeitsunfällen. Die ambulante Abgabe von Heilmitteln (Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie, Logopädie usw.) gehört ebenfalls zum Angebot der Krankenhäuser.

Krankenhäuser sind eingebunden in ein dichtes Netz von Gesundheitsleistungen. Sie stehen im Zentrum der Versorgung und arbeiten eng mit den einweisenden Ärzt:innen, den Rehabilitationseinrichtungen, den Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen sowie den weiteren Anbietern von Gesundheitsleitungen zusammen. Im Zusammenwirken mit diesen Beteiligten gestalten Krankenhäuser die ambulante und die stationäre Behandlungen ihrer Patient:innen effektiv und qualitätsorientiert.