erschienen am 04.02.2026 Alle Bereiche des Gesundheitswesens und der GKV müssen sich dem Reform- und Kostendruck stellen - Nicht nur die Kliniken
Engagierter Austausch - hier u. a. Bernhard Seidenath, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention im bayr. Landtag
Am 4. Februar lud die Bayerische Krankenhausgesellschaft die Abgeordneten des Bayerischen Landtags zu einem gesundheitspolitischen Austausch ein. Im Fokus standen neben der unverändert angespannten finanziellen Lage der Kliniken die praktische Umsetzung der Krankenhausreform in Bayern.
„Die Krankenhausreform sieht leider keine systematische Verbesserung der Finanzlage der Kliniken vor“, betonte Landrätin Tamara Bischof, 1. BKG-Vorsitzende gleich zu Beginn des Austausches. „Tatsächlich bestraft die geplante Vorhaltefinanzierung sogar Kliniken bei Leistungskonzentration“, ergänzt BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen. Nach Überzeugung der BKG ist die ungelöste systematische Unterfinanzierung die größte Gefahr für eine erfolgreiche Krankenhausreform.
"Trotz der bestehenden finanziellen Unsicherheit ist derzeit ein Ruck in der bayerischen Krankenhauslandschaft spürbar. Denn die Klinikverantwortlichen nutzen die Reform als Chance zur Veränderung", unterstreicht Engehausen. Zudem tragen die Möglichkeiten zur Kooperation dazu bei, dass die Versorger innerhalb einer Region verstärkt in den Austausch miteinander treten. Die vom Freistaat initiierten Regionalkonferenzen unterstützen diesen Dialogprozess. „Die bessere Abstimmung des Leistungsgeschehens ist zweifelsohne ein positiver Aspekt der Krankenhausreform“, so Landrätin Tamara Bischof, „was jedoch belastet, ist die enorme Bürokratie.“
Die Krankenhäuser in Bayern haben fristgerecht die neuen Leistungsgruppen beantragt. „Das heißt: Alle Krankenhäuser müssen alle Leistungen ohne Besitzstand neu beantragen“, so Engehausen. „Das ist ein einmaliges Vorgehen, das mit hohem Aufwand und Unsicherheit in den Kliniken verbunden ist.“ Nun stellen sich in einem großen Kraftakt alle Kliniken den intensiven Prüfungen durch den Medizinischen Dienst. Dienstpläne werden kontrolliert, Gerätenachweise und Qualifikationen. Erst im zweiten Halbjahr 2026 erfolgt dann die Entscheidung der Krankenhausplanungsbehörde in Bayern, welches Krankenhaus welche Leistungen künftig anbieten soll.
Dazu äußert sich Bernhard Seidenath, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention im bayr. Landtag, wie folgt: „Die Krankenhausreform ist kein Sprint, sondern eine Strukturentscheidung für Jahrzehnte. Sie stellt unsere Kliniken vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger sind Planungssicherheit, praktikable Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung. Bayern wird seine Krankenhäuser weiterhin eng auf diesem Transformationsweg begleiten. Das Ziel ist klar: die stationäre Versorgung im Sinne der Menschen dauerhaft tragfähig und zukunftssicher zu machen.“
Für Bischof und Engehausen fest: „Es wird nicht reichen, dass sich nur die Krankenhäuser reformieren müssen. Im nächsten Schritt müssen sich alle Bereiche im Gesundheitswesen und der Gesetzlichen Krankenversicherung dem Reform- und Kostendruck stellen und ihren Anteil leisten für eine bessere Patientenversorgung, mehr Prävention und mehr Wirtschaftlichkeit.“
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