Die Aufgaben der BKG

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) ist der Zusammenschluss der Krankenhausträger und deren Spitzenverbände in Bayern.

Als Interessenvertreterin der bayerischen Krankenhausträger und deren Spitzenverbände repräsentiert die BKG ca. 190 Krankenhausträger mit ihren rd. 350 Kliniken und rd. 75.000 Betten.

Die Krankenhäuser bilden das Rückgrat der medizinischen Daseinsfürsorge. Etwa 2,6 Millionen Patient:innen werden jährlich in den bayerischen Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Zusätzlich versorgen die Kliniken im Freistaat über 1,6 Mio. ambulante Notfallpatient:innen und erbringen über 1,3 Millionen zusätzliche ambulante Leistungen. Die bayerischen Krankenhäuser erbringen hierfür das gesamte Leistungsspektrum der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Darüber hinaus sind sie ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit hohem Innovations- und Beschäftigungspotenzial. Die Einrichtungen sind daher einer der bedeutendsten Arbeitgeber Bayerns. Über 235.000 Menschen der verschiedensten Berufe beziehen ihr Einkommen von bayerischen akutstationären Krankenhäusern in den unterschiedlichsten Professionen und Verantwortungen, davon ca. 34.000 Ärzt:innen und 90.000 im Bereich der Pflege sowie 17.000 Schüler:innen und Auszubildende. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik).

Ziel der BKG ist es, zusammen mit den Partnern im Gesundheitswesen die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu erhalten und zu verbessern und die Versorgung in Bayern weiterzuentwickeln.

Dabei treten wir für die Pluralität von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern ein sowie für eine enge Kooperation sowohl zwischen den Kliniken als auch den Leistungsanbietern der verschiedenen Versorgungssektoren.

Die BKG bündelt die Interessen der Krankenhäuser und unterstützt diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Im Wesentlichen gliedern sich die Aufgaben der BKG dabei in folgende Schwerpunkte:

  • krankenhaus- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen bearbeiten
  • Mitglieder laufend informieren und den Erfahrungsaustausch unter ihnen organisieren
  • Interessen der Krankenhäuser auf Landes- und Bundesebene vertreten
  • Empfehlungen, Rahmenvereinbarungen und Verträge auf Landesebene erarbeiten
  • Mitglieder in Einzelfragen beraten und vertreten
  • vom Gesetzgeber übertragene Aufgaben wahrnehmen
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot für Krankenhausmitarbeiter

Die BKG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.