Hauptausschuss der BKG
Gemäß § 7 der BKG-Satzung besteht der Hauptausschuss aus höchstens 30 durch die Mitgliederversammlung bestellten Vertretern sowie den Mitgliedern des Vorstands und den Vorsitzenden der Fachausschüsse.
Die 30 Mitglieder des Hauptausschusses und je zwei Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung nach den Vorschlägen der Spitzenverbände entsprechend dem Stärkeverhältnis der Mitgliedergruppen bestellt.
Dem Hauptausschuss obliegen folgende Aufgaben:
- Aufstellung eines Wahlvorschlages für die Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung
- Beschlussfassung in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit nicht die Mitgliederversammlung eine Angelegenheit im Einzelfall an sich gezogen hat; der hierfür erforderliche Antrag bedarf mindestens der Zustimmung eines Drittels ihrer stimmberechtigten Mitglieder
- Einsetzung von Fachausschüssen und Berufung ihrer Mitglieder
- Bestellung der Geschäftsführer und Beschlussfassung über deren Vertragsverhältnis
- Vorbereitung der Sitzungsgegenstände der Mitgliederversammlung
- Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplanes und der Jahresrechnung zur Überweisung an die Mitgliederversammlung sowie eine Besetzung für die Kassen- und Rechnungsprüfung
- Ausschluss von Mitgliedern nach § 4 Abs. 6
Der Hauptausschuss tritt bei Bedarf, mindestens einmal jährlich zusammen. Er kann zu seinen Sitzungen Fachkräfte zur Beratung zuziehen.
Link zur Liste der Mitglieder im BKG-Hauptausschuss