erschienen am 10.11.2022 Krankenhäuser fordern Verlässlichkeit

Schnelle Hilfe könnte so einfach sein – Bundesgesundheitsminister kündigt Unterstützung an und verstrickt sich in gesetzestechnischem Wirrwarr

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach kündigt seit Wochen bei Fernsehauftritten umfangreiche Unterstützung für die Kliniken in Deutschland an. Doch jetzt verstrickt sich der Bundesgesetzgeber in einem gesetzestechnischen Wirrwarr mit falschen Prioritäten.

„Die Nerven liegen blank, weil den Ankündigungen vom Bundesgesundheitsminister völlig andere Gesetzesvorschläge mit widersprechenden Details folgen,“ so der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) Roland Engehausen in einer ersten Reaktion auf die derzeitige parlamentarische Beratung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. 

In diesem Gesetz werden kurzfristige Änderungsanträge eingebracht, die aus Sicht der BKG widersprüchliche Regelungen vorsehen – unter anderem zur Ambulantisierung, die deutlich von den Vorschlägen der Regierungskommission zur Krankenhausreform abweichen. 

„Es ist richtig, dass Krankenhäuser künftig mehr Leistungen klinisch-ambulant ohne Übernachtung erbringen sollten, soweit dies medizinisch möglich ist. Aber mit praxisfremden und unausgegorenen gesetzgeberischen Aktionen ist keine vernünftige Versorgung von Patient:innen und keine zukunftsorientierte Krankenhausreform möglich.“, so Engehausen.

Die BKG fordert die Bundesregierung auf, in einem ersten Schritt die beiden dringenden Probleme ordentlich zu lösen: einerseits eine verlässliche Entlastung der Pflege im Krankenhaus und anderseits die Finanzsicherheit der Krankenhäuser für die nächsten Monate. 
„Zur Entlastung in der Pflege ist es geboten, das von den Krankenhausgesellschaften mit dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft Ver.di gemeinsam erarbeitete Pflegepersonalbemessungsinstrument (PPR 2.0) vollständig und mit zeitnaher Wirkung gesetzgeberisch umzusetzen. Und zur Finanzsicherheit der Krankenhäuser ist kurzfristig Sicherheit zu schaffen, wie der dringend notwendige Ausgleich der Kostenexplosion durch die Inflation im bisher nur vage angekündigten Härtefallfonds umgesetzt werden soll“, fordert BKG-Geschäftsführer Engehausen. 
„Anschließend muss in einem zweiten Schritt die Krankenhaus-Reform aus einem Guss kommen und kein Flickenteppich überraschender Ideen ohne Diskussionsmöglichkeit mit den Praktikern aus den Kliniken“, so Engehausen.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von etwa 190 Krankenhausträgern mit über 360 Krankenhäusern und insgesamt ca. 75.000 Betten in Bayern. Etwa 3 Millionen Patient:innen werden jährlich in den bayerischen Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Zusätzlich versorgen die Kliniken im Freistaat über 2,5 Mio. ambulante Notfallpatient:innen. Die bayerischen Krankenhäuser erbringen hierfür das gesamte Leistungsspektrum der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Die Einrichtungen sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber Bayerns. Über 210.000 Menschen der verschiedensten Berufe beziehen ihr Einkommen von bayerischen akutstationären Krankenhäusern, davon über 30.000 Ärzte sowie knapp 80.000 im Pflegedienst sowie etwa 100.000 in weiteren Berufen und Tätigkeitsbereichen im Krankenhaus. Etwa 13.000 Auszubildende in der Pflege sowie etwa 2.300 in einer Vielfalt von weiteren Ausbildungsberufen werden in den Kliniken im Freistaat ausgebildet.

(Stand: 3/2022; Quelle: Statistisches Bundesamt Destatis sowie BKG)