erschienen am 05.12.2025 Krankenhausreform in Bayern gestartet
BKG fordert vier zentrale Nachbesserungen und einen Dialogprozess, um Risiken und Nebenwirkungen der Reform zu senken.
Für die bayerischen Kliniken wird die Reform nun Wirklichkeit. Ein wichtiger Meilenstein war der 30. November 2025. Bis dahin haben alle Kliniken in Bayern ihre Anträge für Leistungsgruppen bei der Planungsbehörde eingereicht.
Oberbürgermeister Oliver Weigel, 2. Vorsitzender der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, betont anlässlich der Mitgliederversammlung: „Die Kliniken gehen mit Mut die Reform an. Wir müssen mit Politik und Selbstverwaltung nötige Nachbesserungen klären, um unkalkulierbare Risiken und Nebenwirkungen der Reform zu vermeiden“.
Vier zentrale Forderungen auf Bundesebene zur Krankenhausreform bringt BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen auf den Punkt:
„Erstens darf die Umsetzung der Reform nicht bestraft werden. Bei einer gezielten Leistungskonzentration darf es nicht zu Erlösabschlägen kommen, wie es beim Fixkostendegressionsabschlag und der sogenannten Vorhaltefinanzierung der Fall wäre.
Zweitens darf die Umwandlung von Krankenhausstandorten in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen kein Abenteuer werden mit ungewissem Ausgang für die Kliniken und die Bevölkerung in den betroffenen Regionen. Verlässliche Leistungs- und Vergütungsregelungen sind mehr als überfällig.
Drittens muss die Überregulierung reduziert werden. Neue Mindestvorhaltezahlen gefährden die Regel- und Grundversorgung im ländlichen Raum und sind bei speziellen Leistungen überflüssig, wenn es bereits bewährte medizinisch definierte Mindestmengen gibt.
Viertens sind Kooperation und Vernetzung in der Versorgung zu fördern. Gute medizinische Zusammenarbeit sichert eine flächendeckende bedarfsgerechte Patientenversorgung bei knappen Mitteln und macht die Krankenhausreform besser.“
Zur Reformumsetzung in Bayern erfolgte aus BKG-Sicht eine gute Vorbereitung mit dem Gesundheits- sowie dem Wissenschaftsministerium (für die Uniklinika) und dem Medizinischen Dienst (MD) als Prüfinstanz. Die Umsetzung der Reform darf jedoch kein Selbstzweck werden. Deshalb begrüßt die BKG, dass mit der bayernweiten Bedarfsanalyse ein deutschlandweit vorbildhaftes Planungstool vorliegt, um mögliche Unter- und Überversorgungen im Reformprozess identifizieren und nachsteuern zu können.
Auch die vom Freistaat geförderten Regionalgutachten sind aus Sicht der BKG sinnvoll, um die Abstimmung der Medizinkonzepte zwischen den Kliniken zu fördern.
Die BKG fordert für 2026 landesweit und regional gleichermaßen einen verstärkten Dialogprozess, der parallel zur Prüfung der Leistungsgruppenanträge durch den MD laufen soll. Oberbürgermeister Weigel betont:
„Auf Landesebene ist sicherzustellen, dass Unter- und Überversorgung in Bayern vermieden und die flächendeckende Akut- und Notfallmedizin sowie die Aus- und Weiterbildungsangebote durch die Reform nicht gefährdet werden. Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Kliniken ist bei der Zuteilung der Leistungsgruppen zu berücksichtigen. Dazu stehen Politik und Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung“.
OB Weigel ergänzt: „Auf regionaler Ebene benötigen Krankenhausträger und Kommunalpolitik von der Landesebene eine starke Rückendeckung, wenn es um die Erklärung der Ergebnisse aus Regionalgutachten und notwendiger Veränderungsprozesse für die Bevölkerung geht.“
Aus Sicht von BKG-Geschäftsführer Engehausen ist der Transformationsprozess bereits in vollem Gange: „Wir beobachten, dass sich Kliniken auf den Weg machen, ihr Leistungsangebot zu fokussieren und untereinander besser abzustimmen. Auch Standortumwandlungen werden in einigen Regionen erforderlich werden. Als BKG begleiten wir diesen Prozess aktiv, aber es wird eine gemeinsame Aufgabe der nächsten Monate werden. Die Krankenhäuser, die einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitswesens durch den Veränderungsprozess leisten, dürfen nicht allein gelassen werden“.
Als Zwischenfazit sieht die BKG die Chance, anstelle des kalten Strukturwandels aufgrund wirtschaftlicher Aspekte nun zielgerichtete Veränderungen gestalten zu können. Dazu fordert Engehausen zur wirtschaftlichen Absicherung:
„Es gibt wichtige Investitionsmittel vom Freistaat und ebenso vom Bund insbesondere für Baumaßnahmen. Umso mehr darf die Reform nicht daran scheitern, dass die wirtschaftliche Basis für laufende Behandlungen fehlt. Seit 2022 ist die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken in Bayern deutlich unterfinanziert und ein neues Sparpaket zu Lasten der Kliniken droht diese Lage weiter zu verschlimmern. Wir erwarten, dass sich Bund und Länder im laufenden Vermittlungsausschuss auf eine Lösung zum Sparpaket verständigen, die gerade zum Start der Reform bei den Kliniken keine massive Finanzierungslücke reißt.“
Engehausen fügt hinzu: „Die Krankenhäuser sind bereit zu einem ehrlichen Dialog über notwendige Einsparungen bei den Krankenkassen. Mit Bürokratieabbau, mehr Flexibilität bei Personalvorgaben, besserer Patientensteuerung und Notfallreform sowie mehr Prävention sind wirksame Einsparungen für die Kassen möglich, ohne die Versorgung zu gefährden. Bei diesen Themen bieten wir ausdrücklich unsere Mitwirkung an.“
- Ende der Pressemitteilung -
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