erschienen am 20.04.2023 Krankenhausgesellschaft begrüßt gutachterliche Aussage zur Länderzuständigkeit der Krankenhausplanung

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) begrüßt die rechtsgutachterliche Feststellung, dass die Krankenhausplanung eindeutig in der Hoheit der Bundesländer liegt.
Dazu sagte BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen in seiner ersten Reaktion auf die Vorstellung eines Rechtsgutachtens heute Morgen in Berlin:

„Im Gutachten von Prof. Ferdinand Wollenschläger wird das verfassungsrechtliche Primat der Krankenhausplanung durch die Länder konsentiert, das auch nicht durch Bundeskompetenzen in Vergütungsfragen umgangen werden darf. Dies ist eine wichtige Feststellung, weil die regional unterschiedlichen Versorgungsanforderungen zentral von Berlin aus nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Das ist schon heute problematisch und darf sich durch die geplante Krankenhausreform nicht weiter verschärfen. Schon jetzt werden bei bundesweiten Strukturanforderungen wie etwa mit Mindestmengenvorgaben oder Vorgaben für die sogenannten Sicherstellungshäuser die besonderen Herausforderungen und Bedarfe im ländlichen Raum zu wenig berücksichtigt; sie bedrohen eine flächendeckende Versorgungssicherheit. Wir erwarten daher, dass vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus dem Gutachten auch bei den Festlegungen von Strukturvorgaben über den gemeinsamen Bundesausschuss künftig eine stärkere Länderbeteiligung erfolgen muss.“

Das umfassende Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg wurde gemeinsam von den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben, die Vorschläge der Regierungskommission für eine Reform der Krankenhausvergütung der Bundesregierung auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen.

Der BKG-Geschäftsführer führte dazu weiter aus: „Wir begrüßen, dass nun auch gutachterlich klargestellt wurde, dass Instrumente der Krankenhausfinanzierung nicht derart massiv in die Hoheit der Krankenhausplanung eingreifen dürfen. Es darf keine zentralen Vorgaben geben, die an der Versorgungsrealität vorbeigehen. Allzu oft wurden bereits in der Vergangenheit Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum dadurch gefährdet, dass für Finanzierungsregelungen pauschale Strukturvorgaben von Berlin aus bestimmt worden sind.“

„Wir begrüßen ebenso, dass aus Sicht des Gutachters eine Umstellung von einer rein leistungs- und mengenorientierten Vergütung des Fallpauschalen-Systems, der sogenannten DRGs, auf eine Kombination aus leistungsabhängiger Vergütung und einer Vorhaltefinanzierung auch möglich wäre, ohne die Planungshoheit der Länder zu beschneiden.“ so Engehausen weiter.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft erwartet mit dieser gutachterlichen Feststellung, dass der Fahrplan der derzeit geplanten großen Krankenhausreform angepasst wird und die einzelnen Planungskompetenzen der Länder stärker in der konkreten Ausgestaltung berücksichtigt werden.

Die BKG als Bayerns Klinikvertretung begrüßt ausdrücklich, dass bereits in den letzten Monaten vom Bund deutlich erkennbar wurde, dass eine Krankenhausreform die Planungskompetenzen der Länder nicht beschneiden darf und die Reformkonzepte einvernehmlich zwischen Bund und Länder zu erfolgen haben.

„Es wäre ein fataler Fehler, wenn der Bund das vorgelegte Gutachten nicht ausreichend ernst nehmen würde, sondern die verfassungsrechtliche Tragweite als „Gutachterstreit“ klein reden wollte. Damit würde eine notwendige Krankenhausreform im Verfassungsstreit zwischen Bund und Ländern in weite Ferne rücken. Wir hoffen sehr auf die Vernunft und ein gemeines Ziel von Bund und Länder für eine gesicherte stationäre Versorgung in der Zukunft.“ betont Engehausen.

Aus BKG-Sicht sind erhebliche Änderungen gegenüber dem Vorschlag der Regierungskommission erforderlich, insbesondere bezüglich der angedachten Einstufung in sogenannten Levels und eine starre Verbindung von Levels und künftigen Leistungsgruppen, die nicht über eine pauschale Bundesschablone funktionieren kann.

Wir erwarten eine Krankenhausreform mit Blick auf die Herausforderungen der Demografie, die vermeidbare Doppelstrukturen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich abbauen kann, um mit den verfügbaren Fachkräften die Versorgung auch künftig bedarfsgerecht sichern zu können, dies gilt ganz besonders in der Notfallversorgung“, betont Engehausen.

Die damit einhergehenden Veränderungsprozesse müssen aus Sicht der BKG mit allen Beteiligten diskutiert und die Folgen professionell abgeschätzt werden. Dies wird sowohl bei der Ausgestaltung als auch in der praktischen Transformation genug Zeit brauchen. Die Grundrechte der Krankenhausträger müssen ebenso bedacht werden wie Anforderungen aller Beschäftigen im Krankenhaus und der Patient:innen.

„Umso wichtiger ist es, dass die aktuellen Finanzprobleme der Krankenhäuser aufgrund der Inflation jetzt schnell gelöst werden und nicht auf eine Krankenhausreform gewartet wird“, betont Engehausen abschließend.

________________________________________________________

Pressestelle der Bayerischen Krankenhausgesellschaft

Radlsteg 1 | 80331 München | T: 089 290830-61 | kom@bkg-online.de |
www.bkg-online.de | www.linkedin.com/company/krankenhausgesellschaft