erschienen am 20.05.2022 Zu viele engagierte Klinikbeschäftigte gehen leer aus – Pflegebonusgesetz frustriert auf breiter Ebene

Gut gedacht – enttäuschend umgesetzt
Testate über Stellenbesetzungen und Personalkosten für Kliniken bis Ende Juli faktisch kaum zu erbringen
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Die über 210.000 Mitarbeiter:innen in Bayerns Kliniken leisten tagtäglich Außergewöhnliches. In den vergangenen Jahren der Corona-Pandemie haben sie einmal mehr bewiesen, dass sie für ihre Verantwortung um die engagierte Versorgung ihrer Patient:innen „brennen“.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) begrüßt ausdrücklich, dass die Beschäftigten in den Kliniken nun wie gestern im Bundestag beschlossen mit einer Sonderprämie gewürdigt werden.

Den Kreis der Anspruchsberechtigen erachtet die BKG jedoch für viel zu eng geraten und befürchtet, dass daher auch viele Pflegende in Bayerns Kliniken davon keinen Cent erhalten werden. Nicht nur die Vertreter der Krankenhäuser haben wochenlang darauf vergebens beim Bundesgesundheitsministerium hingewiesen und sie befürchten nun, dass aus einer gut gemeinten Idee Frust und Resignation entstehen werden.

Aber auch andere Bestandteile des verabschiedeten Pflegebonusgesetzes, die sich mit der weiteren Umsetzung der Pflegefinanzierung für die Krankenhäuser befassen, sind eine absolute Fehlleistung.

Beispielhaft hier dargestellt: Ab Januar 2023 erhalten Krankenhäuser lediglich 171 Euro pro Patient und Tag als „vorläufigen Abrechnungswert zur Finanzierung der Pflege“. Dieser Betrag wird dazu führen, dass noch mehr Kliniken ernsthafte Liquiditätsprobleme bekommen und weiter in die roten Zahlen abrutschen werden.

Dieser sogenannte „Pflegeentgeltwert“ löst in dieser beschlossenen Form keine Probleme in Bayern. Die hier im Freistaat bereits zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbarten Entgelte zeigen in der Realität deutlich höhere Beträge, welche für eine faire Bezahlung der Mitarbeiter:innen zwingend nötig sind. Ohne diese Vereinbarung wären die Klinikverantwortlichen auch in Bayern in ihren Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen dazu gezwungen faule Kompromisse einzugehen. Anders als in den meisten anderen Bundesländern, sind in Bayern aber nur noch relativ wenige Krankenhäuser davon betroffen.

Völlig absurd ist allerdings, dass – de facto kurzfristig noch eingebracht in einer Nacht- und Nebelaktion – nun alle Krankenhäuser, die bis 31. Juli für die bereits zurückliegenden Jahre 2020 und 2021 noch kein sogenanntes Pflegebudget vereinbart haben, über Wirtschaftsprüfer ein Testat über Stellenbesetzungen und Personalkosten erbringen müssen.

Ein solches Testat als verbindliche Verhandlungsgrundlage ist nach Meinung der BKG zwar grundsätzlich zu begrüßen. Der einseitige Zeitdruck verbunden mit einer Strafandrohung – bereits nach auch nur einem Tag Verspätung – ist für die Kliniken schlicht unfair.

Bayerns Krankenhäuser haben eigenständig Interesse an rechtzeitigen Testaten, können diese jedoch aufgrund der fehlenden Kapazitäten bei den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften derzeit nicht erhalten.

Wichtiger wären endlich klare gesetzliche Regelungen, die nicht von den Verhandlungspartnern vor Ort mühevoll interpretiert werden müssen und zu unnötigem Streit führen, z. B. durch eindeutige Verbindlichkeitserklärungen der Testate.

Die vorzeitige Vorlage der Testate darf bei der Weiterentwicklung des Systems nicht zu einer Kompensation der Pflegekosten bei der Krankenhausfinanzierung durch Verringerung anderer Entgelte führen, wie die Begründung der Gesetzessänderung vermuten lässt.

„Unsere Kliniken brauchen nach der Pandemiewelle anstatt Gängelung nun vielmehr auch dringend finanzielle Hilfe für die immensen Kostenexplosionen derzeit in Form von Zuschlägen in ihren Budgets 2022 und 2023, sonst gehen hier die Lichter aus“ so Thomas Wolf, Geschäftsbereichsleiter Stationäre Krankenhausleistungen bei der BKG.

Ansprechpartner

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