erschienen am 20.10.2026 BKG warnt gemeinsam mit dem LKA vor betrügerischen Schockanrufen durch angebliche Klinikbeschäftigte

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG) warnt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) vor sogenannten „Schockanrufen“, einer Betrugsmasche, bei der sich Anrufer am Telefon unter anderem als Klinikbeschäftigte ausgeben.

Bei diesen sogenannten „Schockanrufen“ behaupten Anrufer, ein naher Angehöriger sei nach einem schweren Unfall oder aufgrund einer lebensbedrohlichen Erkrankung im Krankenhaus aufgenommen worden. Im weiteren Gespräch üben die Betrüger gezielt emotionalen Druck auf die Angerufenen aus und fordern hohe Geldsummen. Angeblich sei die sofortige Zahlung notwendig, um eine dringend benötigte Behandlung, eine Operation oder die weitere medizinische Versorgung des Familienmitglieds sicherzustellen.

Betrüger setzen ihre Opfer ganz bewusst unter emotionalen und zeitlichen Druck, sodass diese oft nicht mehr im Stande sind, rationale Entscheidungen zu treffen. Potenzielle Opfer sind daher, in jeder Alters- und Gesellschaftsschicht zu finden. Unter Verwendung von Künstlicher Intelligenz ist es möglich, Betrugsmaschen noch glaubhafter zu gestalten.

„Diese Anrufe sind perfide und zielen darauf ab, Menschen in einer emotionalen Ausnahmesituation zu schnellen Entscheidungen zu bewegen“, erklärt Eduard Fuchshuber, BKG-Pressesprecher. „Krankenhäuser fordern niemals telefonisch Geldzahlungen von Angehörigen, um medizinische Behandlungen durchzuführen oder fortzusetzen.“

Die BKG und das Bayerische Landeskriminalamt empfehlen:

  • Legen Sie sofort auf! Beenden Sie das Telefonat sofort, sobald Geldforderungen gestellt werden!
  • Rufen Sie die vermeintlich betroffene Person unter der Ihnen bekannten Telefonnummer an – auch hierzu ist ein vorheriges Auflegen unabdingbar.
  • Krankenhäuser verlangen niemals die Bezahlung per Vorkasse, Bargeld oder Wertsachen.
  • Medizinische Notfallbehandlungen oder Operationen werden sofort durchgeführt und nicht von vorherigen Zahlungen abhängig gemacht!
  • Übergeben Sie niemals Wertsachen oder Geld an Unbekannte!
  • Teilen Sie keine persönlichen oder finanziellen Daten mit unbekannten Anrufern.
  • Wählen Sie aktiv den Notruf 110 und beenden Sie davor das Telefonat bewusst.
  • Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!

Wer einen entsprechenden Anruf erhält, sollte das Gespräch umgehend beenden und sich nicht auf Diskussionen mit dem Anrufer einlassen. Betroffene sollten anschließend die besagte Person oder andere Familienangehörige direkt kontaktieren und den Vorfall bei der örtlichen Polizeidienststelle melden.

„Wer unsicher ist, ob ein Anruf tatsächlich von einem Krankenhaus stammt, sollte die offizielle Telefonnummer des Krankenhauses wählen und sich direkt mit der entsprechenden Station oder der zentralen Auskunft verbinden lassen“, so der BKG-Sprecher.
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