Gesetz in aktueller Fassung ist aus Sicht der BKG im Bundesrat nicht zustimmungsfähig
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) warnt durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor einem ungesteuerten Abbau von Leistungen in den bayerischen Kliniken.
Trotz einzelner Korrekturen drohen weiterhin Kürzungen, die die Krankenhäuser ab 2027 und die Folgejahre nicht mehr aus eigener Kraft ausgleichen können. Teilweise sind die geplanten Belastungen für die Kliniken in den letzten Tagen sogar nochmals deutlich verschärft worden.
Die BKG bezeichnet es als Skandal, dass sich der Bund seiner Verantwortung beim Ausgleich versicherungsfremder Leistungen der GKV entzieht, aber dafür ein Spargesetz unter enormen Druck zu Lasten der Patienten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen durchboxen will.
„Die Beitragssatzstabilität in der GKV ist ein richtiges Ziel, welches nur mit einem eigenen Beitrag des Bundes zu erfüllen ist. Der Bund darf sich nicht vor seiner Verantwortung verstecken und die Lasten auf Patientinnen und Patienten sowie auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen abwälzen“, betont die Erste Vorsitzende der BKG, Landrätin Tamara Bischof.
Roland Engehausen, Geschäftsführer der BKG erläutert: „Wenn bei den Klinikerlösen gespart werden muss, benötigen die Krankenhäuser gleichzeitig ausreichende Stellschrauben zum Ausgleich, die aber bisher verweigert werden.“
Aus Sicht der BKG ist es völlig unverständlich, dass weiterhin kleinteilige Personal- und Strukturvorgaben gelten sollen, die Teamarbeit und Innovation in den Kliniken behindern. Außerdem sollen zusätzlich die sog. pflegeentlastenden Maßnahmen um 86 Prozent gekürzt werden, was den Druck auf die Beschäftigten in der Pflege im Krankenhaus noch weiter erhöht.
Für die Kliniken in Bayern wird das GKV-Spargesetz immer unverständlicher.
Es ist zwar zu begrüßen, dass der Bund von einer speziellen Meistbenachteiligungsklausel zu Lasten der Kliniken bei den Erlöskürzungen absieht. Umso irritierender ist aber, dass nun ein massiver Aufwuchs der Abrechnungsbürokratie erfolgen soll:
„Jede kleinste Dokumentationslücke und jede Überschreitung statistischer Verweildauern kann künftig dazu führen, dass Krankenkassen die Kostenübernahme nach der Behandlung ablehnen“, kritisiert BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen und ergänzt:
„Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich Stichprobenprüfungen vorgesehen.
Nun sollen wir aber künftig um jede einzelne Rechnung mit den Krankenkassen feilschen müssen, wodurch die Verwaltungsbürokratie massiv steigen wird."
Nach Berechnungen der BKG müssen für die Kliniken in Bayern für kommendes Jahr Finanzlücken von 1,4 Milliarden Euro befürchtet werden, wenn dieses Gesetz am Freitag beschlossen wird.
Die BKG sieht daher die Umsetzung der Krankenhausreform in Bayern gefährdet, die bereits im Herbst die Zuweisungsbescheide der neuen Leistungsgruppen an alle Kliniken vorsieht. Unter dem beschriebenen Kostendruck ist völlig offen, ob die Kliniken diese neuen Versorgungsaufträge überhaupt erfüllen können.
Aus BKG-Sicht ist damit klar, dass dieses Gesetz im Bundesrat am Freitag nicht mit der Zustimmung des Freistaates verabschiedet werden darf.
„Wenn dieses Sparpaket in der vorliegenden Form beschlossen wird, müssen sich die Verantwortlichen in Bayern an einen Tisch setzen, um die Auswirkungen auf die stationäre Versorgung abzufedern", kündigen Bischof und Engehausen an.