erschienen am 11.05.2026 Beitragssatzstabilität darf nicht einseitig zulasten der Versorgung erreicht werden

Gemeinsame Pressemitteilung von BKG, BLÄK und KVB

Die für die Versorgung von Patientinnen und Patienten im Freistaat Bayern verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte geraten in Anbetracht der politischen Leitplanken zunehmend an die Grenzen ihrer personellen, finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit.

Angesichts der angespannten Lage im Gesundheitswesen machen Vertreter der Krankenhäuser und der Ärzteschaft deutlich: Spielräume für pauschale Einsparungen existieren nicht.

„Wir, die Akteure des Gesundheitswesens in Bayern, stehen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist eine funktionierende gesundheitliche Versorgung von zentraler Bedeutung. Diesem Anspruch wollen wir auch weiterhin gerecht werden,“ betonen Bayerische Krankenhausgesellschaft, Bayerische Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Bayerns in einer gemeinsamen Erklärung.

Mit großer Sorge blicken die drei Institutionen deswegen auf das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Die Repräsentanten der BKG, der BLÄK und der KVB stellen klar:

„Anders als in anderen Branchen können Ärzte und Krankenhäuser sich nicht auf neue, möglicherweise lukrativere Geschäftsfelder verlegen. Anders als beispielsweise bei der Pharmaindustrie existieren In der ambulanten und stationären Versorgung keine Spielräume für Gewinnabschöpfungen.“

„Sollte das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in der derzeit bekannten Form umgesetzt werden, werden Krankenhäuser und Arztpraxen gezwungen sein, sich noch stärker auf ihre unmittelbaren Kernaufgaben zu konzentrieren“, heißt es von Seiten der BKG, BLÄK und KVB.

Politische Wünsche oder Patientenbedürfnisse, die über das zwingende Notwendige hinausgehen, ließen sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht umsetzen.

Bereits heute stoßen viele Kliniken und Praxen an ihre Belastungsgrenzen. Steigende Kosten, gedeckelte Vergütungen und wachsende gesetzliche Anforderungen mit immer mehr Bürokratie führen dazu, dass zusätzliche Aufgaben zunehmend nicht mehr erfüllt werden können.

Neue strukturpolitische Vorhaben, wie etwa die geplante Notfallreform und das geplante ärztliche Primärversorgungssystem, drohen dadurch in der Praxis ins Leere zu laufen.

„Weitere gesetzliche Anforderungen können unter diesen Umständen nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr umgesetzt werden“, warnen die drei Institutionen. Und weiter: „Reformen brauchen stabile Rahmenbedingungen. Doch statt für Sicherheit sorgt die Gesundheitspolitik in Berlin für weitere Unsicherheiten.“

Die Leistungserbringer, Ärztinnen und Ärzte im ambulanten wie auch im stationären Bereich, in Bayern appellieren daher eindringlich an die Politik: Beitragssatzstabilität dürfe nicht einseitig zulasten der Beschäftigten in Arztpraxen und Kliniken erreicht werden.

Notwendig sei deswegen auch der Ausgleich versicherungsfremder Leistungen durch den Staat, nicht einseitig zu Lasten der Beitragszahler.

Klar ist: Ein leistungsfähiges Gesundheitswesen benötigt verlässliche Rahmenbedingungen, auskömmliche Finanzierung und realistische Anforderungen. Andernfalls wird die Sicherstellung der Versorgung – auch in Bayern – zum Risiko.

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