erschienen am 08.02.2023 GKV-Spitzenverband verdreht Situation und gefährdet Versorgung psychiatrischer Patienten

Psychiatrische Kliniken völlig zu Unrecht an den Pranger gestellt – Personalmindestvorgaben werden falsch interpretiert

„Die Beschäftigten in Bayerns psychiatrischen Krankenhäusern leisten täglich beste Arbeit mit vollem Engagement und nicht selten über die Grenzen des Machbaren weit hinaus. Dass sie und damit auch ihre Klinikleitungen jüngst vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Bund pauschal an den Pranger gestellt werden, verdreht die Wahrheit auf ein unerträgliches Maß.“ so Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft in seiner Reaktion auf die Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Personalsituation in den psychiatrischen Krankenhäusern.

Der GKV-Spitzenverband kritisiert auf Basis von Auswertungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Januar, dass etwa jedes dritte psychiatrische Krankenhaus die vorgegebenen Personalmindestvorgaben nicht einhalte.

„Die Behauptungen basieren aber auf nicht wirklich verwertbaren Daten aus dem zweiten Halbjahr 2021, einer Zeit mitten in der Corona-Pandemie und in der sich das Verfahren für die Mindestvorgaben in der Psychiatrie noch in der Einführungsphase befand. Gerade die Zeit der Pandemie war und ist immer noch eine besonders herausfordernde Situation hinsichtlich der Betreuung der Patient:innen und beim Personaleinsatz. Dies sollte auch im Spitzenverband bekannt sein.“ so Engehausen weiter.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft hatte bereits im Mai 2022 zusammen mit dem Bayerischen Bezirketag als Vertreter einer Vielzahl von psychiatrischen Einrichtungen auf die problematische Vorgehensweise, den immensen bürokratischen Aufwand bei der Datenerfassung und besonders auf die drohende Falschinterpretation hingewiesen. Gleichzeitig machte sie sich im Bund wie auch in Bayern stark für eine praxisorientierte Umsetzung der Personalmindestvorgaben, um die stetig steigende Anzahl an behandlungsbedürftigen Patient:innen adäquat versorgen zu können und keine unnötig langen und für die Betroffenen unerträglichen Wartelisten entstehen zu lassen.

Den betroffenen Kliniken eine generelle „Nichterfüllung der Mindestpersonalbesetzung“ vorzuwerfen, verkennt den Einsatz und das Engagement der vielen Beschäftigten.

„Wenn die Vorgaben schon in einer einzigen von insgesamt sechs Berufsgruppen nicht eingehalten werden können, gilt die Mindestvorgabe in Gänze als nicht erfüllt.“ erläutert der BKG-Geschäftsführer, der sich gegen die unfaire Kritik energisch wehrt.

„Fehlt auch nur eine Viertelstelle einer bestimmten Berufsgruppe, fällt das gesamte Krankenhaus aus dem Raster, selbst wenn die tatsächliche Besetzung bei anderen Berufsgruppen diesen fehlenden Stellenanteil weit überkompensiert. Das ist absurd und verkennt die Bedeutung der psychiatrischen Versorgung vieler Hilfebedürftiger!“

Dabei haben Personalmindestvorgaben zur Qualitätssicherung nach Überzeugung der Krankenhausgesellschaft durchaus ihre Berechtigung, müssen aber mit Bedacht und Augenmaß umgesetzt werden.

Grundsätzlich kritisieren die betroffenen Krankenhäuser, Beschäftigte in den Kliniken und viele Experten, dass mit der sogenannten „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“ eine moderne Behandlung psychiatrischer Patient:innen durch die starren Qualifikationsvorgaben aus alten Zeiten kaum gewährleistet und moderne Behandlungskonzepte nicht berücksichtigt werden können. Denn auch in der Psychiatrie gilt, dass für eine gute Versorgung eine funktionierende Teamarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen erforderlich ist.

Klar ist, wenn es bei der kleinteiligen Berechnung bleibt, werden die psychiatrischen Kliniken ihre stationären Kapazitäten reduzieren, weil drohende Strafzahlungen in Millionenhöhe die Kliniken in Existenznot bringen.

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