Defizit-Uhr bayerischer Krankenhäuser
Wie entsteht das Defizit für die Krankenhäuser? Wie werden die Zahlen berechnet?
Die fehlende Berücksichtigung der Inflation und Kostenexplosion bei den Klinikerlösen gefährden die wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser extrem. Jeden Tag ab dem Frühjahr 2022 verzeichnen die Kliniken ein wachsendes Defizit, weil ihre Kosten weit stärker steigen, als die Erlöse, die sie für die Patientenbehandlung von den Krankenkassen erhalten. Anders als die meisten Unternehmen durften die Krankenhäuser ihre Preise nämlich nicht an die Inflationsentwicklung anpassen. Die Bundespolitik hat die jährlichen Preisanpassungen gesetzlich unterhalb der nachgewiesenen Kostensteigerung begrenzt.
Bundesweit gilt:
Diese Preissteigerung, lag im Jahr 2022 bei 2,3 %, die branchenspezifische Inflationsrate aber bei 9,5 %.
Dadurch ergab sich schon im Jahr 2022 monatliches Defizit von 565 Mio. Euro bundesweit.
Im Jahr 2023 liegt die Veränderungsrate bei 4,3 %, die Inflationsrate aber noch immer bei 7,5.
Jeden Monat ergibt sich daraus im Jahr 2023 auch nach Abzug der 1,5 Mrd. Euro pauschaler Energiehilfen ein monatliches Minus von 740 Mio. Euro für alle Kliniken in Deutschland kumuliert. Die aktuelle DKG-Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Defizit-Uhr finden Sie hier.
Für den Freistaat Bayern haben wir die Defizit-Uhr angepasst. Dabei wird berücksichtigt, dass der zusätzliche bayerische Härtefallfonds in Höhe von 100 Mio. Euro für 2023 die Lage der Krankenhäuser im Freistaat gegenüber den bundesweiten Entwicklungen etwas verbessert. Die Kernproblematik einer systematischen Unterfinanzierung und Verweigerung einer auskömmlichen Vergütung durch bundesgesetzliche Regelungen trifft aber auch die Krankenhäuser in Bayern mit voller Wucht. Jede Stunde kommen 2023 rechnerisch 142.916 € rechnerisches Defizit in den bayerischen Krankenhäusern dazu. Dieser Wert würde sich nach dem Auslaufen der Hilfsfonds 2024 sogar noch erhöhen, wenn die Berücksichtigung der Inflation bei den regulären Erlösen weiterhin nicht erfolgt.
Ein verlässlicher Ausgleich der Kostenexplosion bei den Betriebskosten ist dringend erforderlich und kann vom Bundesgesetzgeber nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.
Am 24.05.2023 veröffentlichten wir hierzu auch eine eigene Pressemitteilung.