§ 118 Abs. 3 SGB V - neu ab 01.09.2021 Psychosomatische Institutsambulanzen in Bayern

  • 4. Nachtrag mit neuen Preisen 2023 und 2024: Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Rechnungen der Quartale 1 und 2 2023 storniert werden müssen und die Leistungen zu den neuen Preisen neu in Rechnung gestellt werden müssen! 
  • Stand 09.10.2023: Hinweise zum Onlineerfassungstool: BKG-KIWI
  • Stand 28.08.2023: PIA-PsIA-Onlineerfassungstool ab jetzt im Produktivsystem (hier Hinweise aus dem BKG-Kiwi)
  • 3. Nachtrag zur Landesvereinbarung zum 01.01.2023
  • Landesvertrag nach § 118 Abs. 3 SGB V ab 01.09.2021  
  • 2. Nachtrag zum 01.01.2022 (Anlage 1 - Vergütungsanpassung)
  • 1. Nachtrag zum 01.01.2022 (amBADO-Fragebögen - Anhang 1 zu Anlage 3)
  • Vereinbarung der Leistungserbringerverbände zur Verteilung der Kosten im Jahr 2023 für die vertraglich vereinbarte QS der PsIA und Auswertung durch das aQua-Institut (Stand 06/2023)
  • Nachweisverfahren Bundesebene an das DKI Stand 25.04.2023 (Fristverlängerung bis 31.05.2023 für Leistungserbringung 2022) (Bitte aktuelle Neuigkeit im BKG-KIWI beachten!)
    Das Hochladen der jährlichen Struktur- und Leistungsberichte der Psychosomatischen Institutsambulanzen an das DKI erfolgt über folgenden Zugang:
    Link: https://cloud.dki.de:441/index.php/s/RHf...
    Passwort: PsIA@DKI9516
    Aufgrund einiger gemeldeter technischer Schwierigkeiten, bietet das DKI eine weitere neue Uploadmöglichkeit an:
    Link: https://cloud.dki.de/owncloud/index.php/...
    Passwort: PsIA@DKI9516
  • PIA-Doku-Vereinbarung (inkl. PsIA: Thema Übermittlung der Zusatzleistungsschlüssel nach § 301 SGB V) der Bundesebene (Stand 09/2019)
  • Nachweis und Beantragung mit Anlage 6 bei der Prüfungsstelle ARGE-Pruefungsstelle@by.aok.de einzureichen 
  • E-Mail und Postadressen zur Beantragung einer BSNR/NBSNR 
  • Folien „Schritte zur PsIA“ (Stand 11.04.2023)
  • BKG-Erfassungstool inkl. Verteiler (Stand 25.08.2022: Fehlerbereinigung - für Leistungen ab dem Quartal 1/22 bis einschließlich Datenlieferung Quartal 4/22)
    (zu nutzen für Quartalsstatistik und Jahresmeldung Vollkräfte nach Anlage 2 des Rahmenvertrages) 
    Wichtiger Hinweis zur Datenerfassung ab 1. Quartal 2023: Wir stellen das System um von der Lieferung der xlsx-Dateien per Mail-Verteiler auf ein webbasiertes Uploadportal. Bis das System existiert und live geht, müssen keine Daten geliefert werden. Sie werden informiert, sobald das System steht und Sie mit Ihrer Ambulanz die Daten für 2023 hochladen können (siehe BKG-Neuigkeit v. 28.02.2023). Bitte beachten Sie auch die Informationen im BKG-KIWI: Fachthema: Ambulante Leistungsbereiche | Klinikinformations- und Wissensportal (kiwi-bkg-online.de)