FAQ sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV)

Stand der Informationen: Vereinbarung zu den stationären Leistungen der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen vom 02.03.2026. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Standort und Landesplanung unterschiedlich sein.

Sie verbinden verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung miteinander. Dazu gehören vor allem:

  • die stationäre Behandlung im Krankenhaus,
  • ambulante medizinische Angebote und
  • pflegerische Angebote.

Das Wort „sektorenübergreifend“ bedeutet: Die Versorgung soll nicht mehr so stark in einzelne Bereiche getrennt sein. Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung soll Patientinnen und Patienten möglichst gut an einem Ort versorgen.

 

Ziel ist eine wohnortnahe und gut erreichbare medizinische Grundversorgung. Das ist besonders für ländliche Regionen wichtig.

Die zuständige Landesbehörde legt für jede Einrichtung fest, welche stationären Leistungen sie anbieten darf. Dabei berücksichtigt sie den Bedarf in der Region und das Angebot der umliegenden Krankenhäuser.

Die Einrichtung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) nach Paragraf 115g des Fünften Sozialgesetzbuchs geht zurück auf das Krankenhaus-versorgungsverbesserungsgesetz. Es handelt sich dabei um einen weiteren Schritt bei der Umsetzung der Krankenhaus-Strukturreform.

Die Inbetriebnahme erster sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen wird ab 2027 erwartet. Krankenhäuser können sich zum 01.01.2027 in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung umwandeln lassen.

Die Behandlung soll wohnortnah, verlässlich und gut miteinander verbunden sein. Patientinnen und Patienten erhalten eine stationäre Grundversorgung, wenn sie nicht die hoch spezialisierte Behandlung eines großen Krankenhauses benötigen. Gleichzeitig können ambulante und pflegerische Angebote besser einbezogen werden.

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bieten ein begrenztes stationäres Leistungsspektrum mit einem internistischen und geriatrischen Schwerpunkt an. Es umfasst typische Diagnosen vor allem älterer Menschen wie akute und chronische Infektionen, Ernährungs- und Stoffwechselstörungen, Anämien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwierige respiratorische Infekte einschließlich COPD, gastrointestinale Erkrankungen sowie urogenitale Infektionen und bildet damit die überwiegend nicht operativen internistischen Erkrankungen ab. Es werden vor allem Menschen behandelt, die eine stationäre Grundversorgung in der Inneren Medizin oder in der Geriatrie benötigen. „Stationär“ bedeutet: Die Patientin oder der Patient bleibt für die Behandlung in der Einrichtung und übernachtet dort möglicherweise.

Die Behandlung kann zum Beispiel bei folgenden Erkrankungen infrage kommen:

  • Infektionen, zum Beispiel einer Lungenentzündung oder einer Magen-Darm-Infektion,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • Blutarmut,
  • Flüssigkeitsmangel oder Störungen des Wasser- und Salzhaushalts,
  • Herzschwäche oder bestimmten Herzrhythmusstörungen,
  • Erkrankungen der Atemwege und der Lunge,
  • Blasenentzündung oder anderen unkomplizierten Erkrankungen der Harnwege,
  • Rückenschmerzen und bestimmten anderen Erkrankungen des Bewegungsapparats.

Zur grundlegenden Behandlung gehören unter anderem:

  • die Überwachung wichtiger Körperfunktionen wie Puls, Blutdruck, Temperatur und Sauerstoffsättigung,
  • einfache Untersuchungen und Laboruntersuchungen,
  • Flüssigkeitsgaben und die Kontrolle der Flüssigkeitsmenge,
  • die Versorgung von Wunden,
  • die Gabe von Medikamenten und Antibiotika über eine Vene.

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sind nicht für alle Erkrankungen und Notfälle ausgelegt. Dort werden grundsätzlich keine Menschen behandelt, die eine besonders aufwendige oder risikoreiche Behandlung brauchen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Menschen, die intensivmedizinisch behandelt werden müssen,
  • Menschen mit einem akuten schweren Schlaganfall oder einem anderen komplexen Notfall,
  • Menschen, die eine invasive Notfalldiagnostik, zum Beispiel einen Herzkatheter, benötigen,
  • Menschen, die eine komplexe Operation oder eine hoch spezialisierte Behandlung brauchen,
  • Menschen mit bestimmten schweren Vergiftungen,
  • Menschen, die wegen einer ansteckenden Krankheit eine besondere Isolierstation benötigen.

Auch bestimmte Behandlungen wie Krebsbehandlungen, künstlicher Gelenkersatz, Wirbelsäulenoperationen und bariatrische Operationen gehören nicht zum vorgesehenen Leistungsbereich.

Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob eine stationäre Behandlung notwendig ist und ob die Erkrankung zum Leistungsangebot der Einrichtung passt. Wenn eine andere Behandlung oder ein anderes Krankenhaus erforderlich ist, wird die Patientin oder der Patient dorthin weitergeleitet oder verlegt. 

Schwere Notfälle können nicht in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung versorgt werden. Bei einem schweren Notfall muss die Patientin oder der Patient in ein dafür geeignetes Krankenhaus verlegt werden. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nehmen nicht am gestuften System der Krankenhaus-Notfallversorgung teil.

Ja, ambulante Operationen sind möglich, wenn die Einrichtung über eine vertragsärztliche Zulassung (Kassensitz) verfügt und die erforderlichen Qualitätsanforderungen erfüllt. Stationäre Operationen mit Übernachtung sind dort nicht vorgesehen.

An Werktagen muss tagsüber mindestens acht Stunden lang eine Ärztin oder ein Arzt vor Ort sein. Außerdem muss jederzeit ein Facharzt oder eine Fachärztin in Rufbereitschaft verfügbar sein. Eine Pflegefachkraft muss rund um die Uhr anwesend sein.

Im Vergleich zu einer ambulanten Arztpraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) kann eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zusätzlich stationäre Leistungen erbringen, um auch die stationäre medizinische Grundversorgung wohnortnah zu sichern.

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erbringen keine intensiv- oder komplexen notfallmedizinischen Leistungen. Zusätzlich können sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen ambulante und pflegerische Leistungen erbringen, um die medizinische Grundversorgung wohnortnah zu sichern.