erschienen am 07.07.2023 Krankenhausgesellschaft und Krankenkassenverbände sichern weiterhin Qualität der Schlaganfallversorgung in Bayern

Gemeinsamer Landesvertrag tritt zum 1. August 2023 in Kraft

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) vereinbarten zum 1. August einen Vertrag, um die bewährte Qualitätssicherung der Schlaganfallversorgung in Bayern fortzuführen.

Sie wollen die seit Jahren hochwertige Qualitätssicherung auf Landesebene fortsetzen, solange ein bundesgesetzliches Verfahren fehlt.

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit dem Krankheitsbild Schlaganfall ist in Bayern auf hohem qualitativen Niveau und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Behandlungsleitlinien werden ständig den neuen Erkenntnissen angepasst. Die externe Qualitätssicherung dient als wesentliches Instrument für ein Monitoring der Umsetzung dieser wissenschaftlichen Standards und als Kontrollinstrument bei auffälligen systematischen Abweichungen.

Der neue Vertrag mit Wirkung ab 1. August 2023 wurde aufgrund einer bundesgesetzlichen Änderung erforderlich. Ziel der Krankenkassenverbände und der Krankenhausgesellschaft in Bayern ist es, die bisherigen Landesverfahren zur Qualitätssicherung bei der Schlaganfallbehandlung auch unter einem veränderten gesetzlichen Rahmen fortführen zu können. Dies ist wichtig für die Qualität der Versorgung, da bundesweite Qualitätssicherungsverfahren und der Schlaganfallversorgung bisher fehlen.

Die aktualisierten Regelungen dienen dazu, die Qualität der Krankenhausleistungen in der Schlaganfallversorgung durch signifikante, valide und vergleichbare Ergebnisse auch zukünftig sicherzustellen. Eine Fachkommission übernimmt dabei mit der fachlichen Beratung, Prüfung der Auswertungen und praxisbezogenen Empfehlungen wichtige Aufgaben.

Die Vertragspartner sehen darin ein wichtiges Signal für die Fortführung der bewährten Qualitätssicherung bei der Versorgung der Schlaganfallpatientinnen und -patienten im Freistaat.

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Der Vertrag steht hier zur Einsicht zur Verfügung.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE):

  • AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
    Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, Telefon: 089 62730-146
  • BKK Landesverband Bayern
    Züricher Straße 25, 81476 München, Telefon: 089 74579421
  • IKK classic
    Aidenbachstrasse 56, 81379 München, Telefon: 089 74818-0
  • KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München
    Putzbrunner Straße 73, 81739 München, Telefon: 089 38175-0
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, als Landwirtschaftliche Krankenkasse
    Neumarkter Straße 35, 81673 München, Telefon: 0561 785-10538
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Bayern
    Arnulfstraße 201 a, 80634 München, Telefon: 089 552551-0
    als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis gemäß § 212 Abs. 5 SGB V für die Ersatzkassen

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Pressestelle der Bayerischen Krankenhausgesellschaft

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