erschienen am 04.07.2023 Wichtige Investitionszusagen in Bayerns Krankenhäuser in Zeiten unsicherer Finanzierung der Versorgung durch den Bund

Krankenhausgesellschaft begrüßt Bekenntnis der Staatregierung zu notwendigen Investitionen in Bayerns Klinken

Mit den heute vom Ministerrat beschlossenen Investitionen für die bayerischen Krankenhäuser in Höhe von 646 Millionen Euro können aus dem diesjährig beantragten Investitionsbedarf der Kliniken nach Einschätzung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) die wichtigsten Vorhaben abgesichert werden.

„Wir sind dankbar, dass der Freistaat in den nächsten fünf Jahren zusätzlich mit jährlich 20 Millionen Euro konkrete Krankenhausvorhaben im ländlichen Raum unterstützt und die Lücke bei den Betriebskosten, für die eigentlich der Bund zuständig ist, mit einem Landeshilfsfonds in Höhe von 100 Millionen Euro abmildert.“ so der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) Roland Engehausen nach der heutigen Sitzung des Ministerrates und ergänzt: „Der akute und künftige Investitionsrahmen der Kliniken konnte in konstruktiven Gesprächen fair mit dem Freistaat besprochen werden.“

Besonders wichtig ist für die BKG daher die heutige Botschaft, dass die künftige Erhöhung der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser auf eine Milliarde Euro jährlich in Aussicht gestellt wird.

„Die Erhöhung der Investitionsmittel für die Krankenhäuser im Freistaat auf das Niveau der mehrfach gutachterlich festgestellten auskömmlichen Investitionsquote ist eine langjährige Forderung der BKG. Mit der ‚Krankenhausmilliarde‘ für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Klinikstrukturen in Bayern wäre dies in Bayern als erstes Bundesland überhaupt vollständig erreicht. Sowohl im medizinisch-technischen Bereich, in der Gebäudesubstanz und im Bereich der Innovationen für die Klimaneutralität als auch für moderne Patientenzimmer und Ausbildungsstätten in den Kliniken werden diese Mittel dringend benötig“ bewertet der BKG-Geschäftsführer die heutige Botschaft der bayerischen Staatsregierung.

Damit ist die stationäre Versorgung in Bayern aus Sicht des BKG-Geschäftsführers aber noch nicht gesichert: „Aufgrund der bereits aktuell enormen Defizite in der laufenden Versorgung und eine völlig ungewisse Betriebskostenfinanzierung ab 2024 bleiben massive Zukunftssorgen.“

Bereits seit 2022 fehlt ein verlässlicher Inflationsausgleich bei der regulären Betriebskostenfinanzierung trotz nachgewiesener Kostensprünge. Stündlich erhöht sich nach der laufenden „Defizituhr“ auf der BKG-Homepage für bayerische Krankenhäuser der Verlust um nahezu 143.000 Euro, wobei die aktuellen Hilfsfonds-Gelder bereits berücksichtigt sind.

„Doch wenn die Hilfsgelder Anfang 2024 ohne eine Berücksichtigung der nachgewiesenen Kostensteigerungen seit 2022 bei den regulären Betriebskosten auslaufen, werden nächstes Jahr bundesweit Massen-Insolvenzen von Klinken unvermeidlich sein und auch nicht mehr spurlos an Bayern vorbeiziehen.“ warnt Engehausen.

Die BKG fordert daher, dass bei der angestrebten Einigung auf Eckpunkte für eine große Krankenhaus-Reform eine verlässliche Finanzierung einschließlich der Inflationswirkungen berücksichtigt sein muss. Nach Überzeugung der BKG kann ansonsten diese umfassende und sehr aufwändige Reform nicht erfolgreich sein, um die Strukturen in Bezug auf den zukünftig erhöhten Behandlungsbedarf aufgrund des demografischen Wandels und der weniger verfügbaren Fachkräften anzupassen.

Die Bundesregierung muss aus Sicht der BKG ihre strikte Verweigerungshaltung bei der Finanzierungsfrage endlich ablegen und auf die mit klaren Fakten belegten Forderungen der Kliniken, die von allen Bundesländern unterstützt werden, verbindlich eingehen.

„Eine Krankenhausreform ohne Sicherstellung einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung ab 2024 wäre unweigerlich zum Scheitern verurteilt und würde die Sicherstellung der Versorgung unmittelbar gefährden“, betont Engehausen.

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